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Berliner Wahlergebnisse

Europawahl 2019 – Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik

Statistischer Bericht B VII 5 -19 Bild mit Pfeil nach rechts PDF externer Link  |  Bild mit Pfeil nach rechts XLSX externer Link

Erläuterungen zur repräsentativen Wahlstatistik

Mit der repräsentativen Wahlstatistik wird die Wahlbeteiligung einerseits und die Stimmabgabe der Wahlberechtigten andererseits nach Geschlecht und Altersgruppen im Wege der Stichprobe untersucht.

Die Wahlbeteiligung der männlichen und weiblichen Wahlberechtigten und Wähler wird in den Stichprobenstimmbezirken nach folgenden zehn Geburtsjahrgruppen aus dem Wählerverzeichnis ausgezählt, die den in Klammern angegebenen Altersgruppen ungefähr entsprechen:

Geburtsjahrgruppen Altersgruppen
1999 - 2001 (unter 21)
1995 - 1998 (21 - 24)
1990 - 1994 (25 - 29)
1985 - 1989 (30 - 34)
1980 - 1984 (35 - 39)
1975 - 1979 (40 - 44)
1970 - 1974 (45 - 49)
1960 - 1969 (50 - 59)
1950 - 1959 (60 - 69)
1949 und früher (70 und älter)

Die Untersuchung der Stimmabgabe der Männer und Frauen für die einzelnen Parteien geschieht für folgende sechs Geburtsjahr- bzw. Altersgruppen (ungefähres Alter):

Geburtsjahrgruppen Altersgruppen
1995 - 2001 (unter 25)
1985 - 1994 (25 - 34)
1975 - 1984 (35 - 44)
1960 - 1974 (45 - 59)
1950 - 1959 (60 - 69)
1949 und früher (70 und älter)

In Berlin gibt es  94 Wahllokale sowie 26 Briefwahlbezirke, die so ausgewählt sind, dass sie einen repräsentativen Querschnitt für das Land Berlin darstellen.

Rechtsgrundlage für die Durchführung ist das Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik (Wahlstatistikgesetz - WStatG). Dieses schreibt im Wesentlichen das bewährte Verfahren rechtsverbindlich fest und gewährleistet die Wahrung des Wahlgeheimnisses bei den Erhebungen.

Unter anderem sind folgende Maßnahmen für die Wahrung des Wahlgeheimnisses angeordnet:

  • Die Festlegung einer Mindestzahl von 400 Wahlberechtigten je Stichprobenstimmbezirk und von 400 Wählern je Stichprobenbriefwahlbezirk.
  • Zusammenfassung der Geburtsjahrgänge zu Gruppen, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler möglich sind.
  • Trennung der für die Stimmenauszählung und für die statistische Auswertung zuständigen Stellen sowie strenge Zweckbindung für die Statistikstellen hinsichtlich der ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen.

Die Wahlberechtigten, die in den ausgewählten Wahllokalen und Briefwahlbezirken wählen, werden unter anderem durch ein Bekanntmachungs­plakat und Auslage eines  Faltblatts des Bundeswahlleiters im Wahllokal, Zusendung eines Merkblatts mit den Briefwahlunterlagen und persönliche Beantwortung von Fragen im Wahllokal informiert.
Die Stimmzettel sind in den Stichprobenwahlbezirken mit einem Unterscheidungsaufdruck  (siehe Muster)   versehen, der unverschlüsselt ist, um Missverständnisse bei den Wahlberechtigten über den Zweck der Kennzeichnung auszuschließen.