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Berliner Wahlergebnisse

Berliner Wahlen 2023 – Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik

Statistischer Bericht B VII 2
Erscheinungstermin des Berichtes wird voraussichtlich Ende April 2023 sein.

Erläuterungen zur repräsentativen Wahlstatistik

Mit der repräsentativen Wahlstatistik werden die Wahlbeteiligung einerseits und die Stimmabgabe der Wahlberechtigten andererseits nach Geschlecht und Altersgruppen im Wege der Stichprobe untersucht. Die Unterscheidung der Geschlechter ist gegliedert nach „weiblich“ oder „männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister“.

Die Wahlbeteiligung der Wahlberechtigten und Wählenden nach Geschlecht wird in den Stichprobenwahlbezirken nach folgenden zehn Geburtsjahrgruppen aus dem Wahlverzeichnis ausgezählt, die den in Klammern angegebenen Altersgruppen ungefähr entsprechen:

Geburtsjahrgruppen Altersgruppen
2003 - 2005 (18 - 20)
1999 - 2002 (21 - 24)
1994 - 1998 (25 - 29)
1989 - 1993 (30 - 34)
1984 - 1988 (35 - 39)
1979 - 1983 (40 - 44)
1974 - 1978 (45 - 49)
1964 - 1973 (50 - 59)
1954 - 1963 (60 - 69)
1953 und früher (70 und älter)

Die Untersuchung der Stimmabgabe der Männer und Frauen für die einzelnen Parteien geschieht für folgende sechs Geburtsjahr- bzw. Altersgruppen (ungefähres Alter):

Geburtsjahrgruppen Altersgruppen
1999 - 2005 (unter 25)
1989 - 1998 (25 - 34)
1979 - 1988 (35 - 44)
1964 - 1978 (45 - 59)
1954 - 1963 (60 - 69)
1953 und früher (70 und älter)

In Berlin gibt es  67 Urnenwahlbezirke sowie 32 Briefwahlbezirke.

Rechtsgrundlage für die Durchführung ist das Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik (Wahlstatistikgesetz - WStatG). Dieses schreibt im Wesentlichen das bewährte Verfahren rechtsverbindlich fest und gewährleistet die Wahrung des Wahlgeheimnisses bei den Erhebungen.

Unter anderem sind folgende Maßnahmen für die Wahrung des Wahlgeheimnisses angeordnet:

  • Die Festlegung einer Mindestzahl von 400 Wahlberechtigten je Stichprobenwahlbezirk und von 400 Wählern je Stichprobenbriefwahlbezirk.
  • Zusammenfassung der Geburtsjahrgänge zu Gruppen, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler möglich sind.
  • Trennung der für die Stimmenauszählung und für die statistische Auswertung zuständigen Stellen sowie strenge Zweckbindung für die Statistikstellen hinsichtlich der ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen.

Die Wahlberechtigten der repräsentativen Wahlbezirke werden unter anderem durch ein Bekanntmachungs­plakat und Auslage eines  Faltblatts des Landeswahlleiters im Wahllokal, Zusendung eines Merkblatts mit den Briefwahlunterlagen und persönliche Beantwortung von Fragen im Wahllokal informiert.

Die Stimmzettel sind in den Stichprobenwahlbezirken mit einem Unterscheidungsaufdruck  (siehe Muster)   versehen, der unverschlüsselt ist, um Missverständnisse bei den Wählern über den Zweck der Kennzeichnung auszuschließen.