Die Bezirkswahlleiter und Bezirkswahlleiterinnen führen die Geschäfte der Bezirkswahlausschüsse und sind
für die Durchführung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in den
Bezirken verantwortlich. Ebenso sind sie als Bezirksabstimmungsleiter und als Bezirksabstimmungsleiterinnen für die
Durchführung von Bürgerbegehren, Volksbegehren und Volksentscheiden in Ihrem Bezirk zuständig. Sie werden auf
unbestimmte Zeit ernannt.
Die Bezirkswahlämter sind dem Bezirkswahlleiter oder der Bezirkswahlleiterin gegenüber für die richtige
Anwendung der Wahlvorschriften und für die reibungslose Durchführung der Wahlen in ihrem Bereich verantwortlich.
Bezirk Mitte
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