Für die Zustimmung zum Volksbegehren muss dieser Bogen oder diese Liste ausgefüllt, unterschrieben und so rechtzeitig an ein
Bezirksamt
übermittelt werden, dass er dort vor dem Ende der Eintragungsfrist, also bis Montag,
dem
An dieser Stelle finden Sie ab dem 14.09.2013 den Unterschriftsbogen und die Unterschriftsliste.