Am Freitag, dem 3. Dezember 2004, haben Vertreter der Gewerkschaft der Polizei, Landesbezirk Berlin, und weitere Träger einen Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens bei der Senatsverwaltung für Inneres eingereicht. Nach Angaben der Antragsteller lagen dem Antrag 54 700 Unterschriften bei.
Das Volksbegehren hat die vorzeitige Beendigung der 15. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses, also eine vorzeitige Neuwahl, zum Ziel. Die Antragsteller mussten zum Nachweis für die Unterstützung ihres Vorhabens mindestens 50 000 Unterschriften von Wahlberechtigten zum Abgeordnetenhaus von Berlin beibringen. So sieht es § 15 Abs. 1 des Berliner Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid vor.
Jetzt prüft zunächst die Senatsverwaltung für Inneres die Zulässigkeit des Antrages auf Durchführung eines Volksbegehrens. Ist so entschieden, prüfen die Bezirksämter die Gültigkeit der eingereichten Unterschriften. Ist der Antrag zulässig und reichen die eingereichten gültigen Unterschriften aus, entscheidet der Senat über die Zulassung des Volksbegehrens.
Wird das Volksbegehren zugelassen, richten die Berliner Bezirksämter Ende Januar 2005 Auslegungsstellen ein, in denen die Berliner Wahlberechtigten dem Volksbegehren zustimmen können. Die Eintragungsfrist beträgt zwei Monate. Wenn in diesem Zeitraum 20 Prozent der Stimmberechtigten, also rund 490 000 Personen, dem Volksbegehren zustimmen, dann muss in Berlin ein Volksentscheid stattfinden. Das Abgeordnetenhaus muss vorzeitig neu gewählt werden, wenn an dem Volksentscheid mindestens die Hälfte der Berliner Wahlberechtigten teilnimmt und eine Mehrheit davon für Neuwahlen votiert.
Rechtsgrundlagen:
Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Abstimmungsordnung
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