Grafisches Symbol: angekreuzter Kreis Rechtsgrundlagen

Sechstes Gesetz
zur Änderung der Verfassung von Berlin vom 27. September 2005

Das Abgeordnetenhaus hat unter Beachtung der Vorschrift des Artikels 100 der Verfassung von Berlin das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel I

Artikel 70 Abs. 1 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), die zuletzt durch Gesetz vom 28. Juni 2005 (GVBl. S. 346) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. Der bisherige Satz 1 wird durch die folgenden neuen Sätze 1 und 2 ersetzt:
    "Die Bezirksverordnetenversammlung wird in allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahl zur gleichen Zeit wie das Abgeordnetenhaus gewählt. Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Bezirk ihren Wohnsitz haben."
     
  2. Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die neuen Sätze 3 und 4.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Berlin, den 27. September 2005
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Walter M o m p e r

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus W o w e r e i t

Quelle: Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 61. Jahrgang Nr. 34 8. Oktober 2005