Achtung: Links auf externe Webseiten sowie Links auf PDF-Dateien werden jeweils in neuen Fenstern geöffnet.
Wie bei der letzten Bundestagswahl am 18. September 2005 und bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 wird auch diesmal wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik wird die Wahlbeteiligung einerseits und die Stimmabgabe der Wahlberechtigten andererseits nach Geschlecht und Altersgruppen im Wege der Stichprobe untersucht.
Die Wahlbeteiligung der männlichen und weiblichen Wahlberechtigten und Wähler wird in den Stichprobenwahlbezirken nach folgenden zehn Geburtsjahrgruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt, die den in Klammern angegebenen Altersgruppen ungefähr entsprechen:
| Geburtsjahrgruppen | Altersgruppen |
|---|---|
| 1989 - 1991 | (18 - 20) |
| 1985 - 1988 | (21 - 24) |
| 1980 - 1984 | (25 - 29) |
| 1975 - 1979 | (30 - 34) |
| 1970 - 1974 | (35 - 39) |
| 1965 - 1969 | (40 - 44) |
| 1960 - 1964 | (45 - 49) |
| 1950 - 1959 | (50 - 59) |
| 1940 - 1949 | (60 - 69) |
| 1939 und früher | (70 und älter) |
Die Untersuchung der Stimmabgabe der Männer und Frauen für die einzelnen Parteien geschieht für folgende fünf Geburtsjahr- bzw. Altersgruppen (in Klammern ungefähres Alter):
| Geburtsjahrgruppen | Altersgruppen |
|---|---|
| 1985 - 1991 | (18 - 24) |
| 1975 - 1984 | (25 - 34) |
| 1965 - 1974 | (35 - 44) |
| 1950 - 1964 | (45 - 59) |
| 1949 und früher | (60 und älter) |
In Berlin gibt es 105 Urnenwahlbezirke sowie 30 Briefwahlbezirke, die so ausgewählt sind, dass sie einen repräsentativen Querschnitt für das Land Berlin darstellen.
Rechtsgrundlage für die Durchführung ist das Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik (Wahlstatistikgesetz - WStatG - (Link zum Bundeswahlleiter)). Dieses schreibt im Wesentlichen das bewährte Verfahren rechtsverbindlich fest und gewährleistet die Wahrung des Wahlgeheimnisses bei den Erhebungen.
Unter anderem sind folgende Maßnahmen für die Wahrung des Wahlgeheimnisses angeordnet:
Die Wahlberechtigten der repräsentativen Wahlbezirke werden unter anderem durch ein Bekanntmachungsplakat und Auslage eines Faltblatts des Bundeswahlleiters im Wahllokal, Zusendung eines Merkblatts mit den Briefwahlunterlagen und persönliche Beantwortung von Fragen im Wahllokal informiert.
Die Stimmzettel sind in den Stichprobenwahlbezirken mit einem Unterscheidungsaufdruck (siehe Muster) versehen, der unverschlüsselt ist, um Missverständnisse bei den Wählern über den Zweck der Kennzeichnung auszuschließen.
Ab Anfang Dezember 2009 werden das Ergebnis der Wahlbeteiligung und die Ergebnisse der Stimmabgabe in den repräsentativen Wahlbezirken in diesem Internetangebot abzurufen sein.
Statistischer Bericht B VII 5-5 – 5j / 09
Wahl zum Europäischen Parlament
in Berlin am 7. Juni 2009,
Repräsentative Wahlstatistik (ca. 712 KB)
Statistischer Bericht B VII 1 - 09
Wahl des 17. Deutschen Bundestag
in Berlin am 27. September 2009,
Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik (ca. 300 KB)
[nach oben] [Sitemap] [Landeswahlleiter] [Amt für Statistik