Pressemitteilung vom 04. September 2009
Berliner Wahlberechtigte, die bis zum Sonnabend, dem 5. September 2009, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten bei ihrem Bezirkswahlamt in der Woche vom 7. bis 11. September 2009 Einblick ins Wählerverzeichnis nehmen. Nur wer im Wählerverzeichnis steht, kann an der Wahl teilnehmen.
Personen, die nicht im Wählerverzeichnis stehen, können bis zum Freitag, dem
Der Berliner Landeswahlleiter, Andreas Schmidt von Puskás, weist darauf hin, dass alle, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, Einblick ins Wählerverzeichnis nehmen sollten, um sich ihres Wahlrechts zu versichern: "Wer eine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie jetzt aber nicht mehr findet, kann den Wahltag abwarten. Die Wahlbenachrichtigung erleichtert die Stimmabgabe im Wahllokal - Wahlberechtigte werden aber auch ohne sie zur Wahl zugelassen. Erforderlich ist lediglich die Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweises im Wahllokal."
© Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2009,
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