Wie bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von 1990 bis 1999 und bei den Bundestagswahlen von 2002 und 2005 wird auch diesmal wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik wird die Wahlbeteiligung einerseits und die Stimmabgabe der Wahlberechtigten nach Geschlecht und Altersgruppen andererseits im Wege der Stichprobe untersucht.
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Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik (PDF)
Statistischer Bericht B VII 2 (PDF)
Pressemitteilung vom 2.11.2006
Statistischer Bericht B VII 1-05 (PDF)
Pressemitteilung vom 2.12.2005
Die Wahlbeteiligung der männlichen und weiblichen Wahlberechtigten und Wähler wird in den Stichprobenwahlbezirken nach folgenden zehn Geburtsjahrgruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt, die den in Klammern angegebenen Altersgruppen ungefähr entsprechen:
| Geburtsjahrgruppen | Altersgruppen |
|---|---|
| 1986 - 1988 | (18 - 20) |
| 1982 - 1985 | (22 - 24) |
| 1977 - 1981 | (25 - 29) |
| 1972 - 1976 | (30 - 34) |
| 1967 - 1971 | (35 - 39) |
| 1962 - 1966 | (40 - 44) |
| 1957 - 1961 | (45 - 49) |
| 1947 - 1956 | (50 - 59) |
| 1937 - 1946 | (60 - 69) |
| 1936 und früher | (70 und älter) |
Außerdem wird bei den BVV-Wahlen die Wahlbeteiligung der 16- und 17-Jährigen nach Geschlecht ermittelt.
Die Untersuchung der Stimmabgabe der Männer und Frauen für die einzelnen Parteien geschieht für folgende fünf Geburtsjahr- bzw. Altersgruppen (in Klammern ungefähres Alter):
| Geburtsjahrgruppen | Altersgruppen |
|---|---|
| 1982 - 1988 | (18 - 24) |
| 1972 - 1981 | (25 - 34) |
| 1962 - 1971 | (35 - 44) |
| 1947 - 1961 | (45 - 59) |
| 1946 und früher | (60 und älter) |
In Berlin gibt es 125 Urnenwahlbezirke sowie 23 Briefwahlbezirke, die so ausgewählt sind, dass sie einen repräsentativen Querschnitt für das Land Berlin darstellen.
Rechtsgrundlage für die Durchführung ist das Landeswahlgesetz in Verbindung mit dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik (Wahlstatistikgesetz - WStatG). Dieses schreibt im Wesentlichen das bewährte Verfahren rechtsverbindlich fest und gewährleistet die Wahrung des Wahlgeheimnisses bei den Erhebungen.
Unter anderem sind folgende Maßnahmen für die Wahrung des Wahlgeheimnisses angeordnet:
Die Wahlberechtigten der repräsentativen Wahlbezirke werden unter anderem durch ein Bekanntmachungsplakat und Auslage eines Faltblatts des Landeswahlleiters im Wahllokal, Zusendung eines Merkblatts mit den Briefwahlunterlagen und persönliche Beantwortung von Fragen im Wahllokal informiert.
Vor dem Hintergrund des tendenziell ansteigenden Briefwähleranteils werden seit der Bundestagswahl 2002 auch Briefwahlstimmen in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen.
Die Zweitstimmzettel sind in den Stichprobenwahlbezirken mit einem Unterscheidungsaufdruck versehen, der unverschlüsselt ist, um Missverständnisse der Wähler über den Zweck der Kennzeichnung auszuschließen.
Mitte November 2006 werden die Ergebnisse der Wahlbeteiligung und der Stimmabgabe in den repräsentativen Wahlbezirken auf dieser Homepage abzurufen sein.
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