Grafisches Symbol: angekreuzter Kreis Berliner Wahlen 2006

Informationen des Landeswahlleiters
zur Volksabstimmung über die Neuregelung von Volksbegehren
und Volksentscheid in der Verfassung von Berlin
am 17. September 2006

 

Volksabstimmung über die Neuregelung von Volksbegehren und Volksentscheid in der Verfassung von Berlin

Nach Artikel 100 der Verfassung von Berlin erfordern Änderungen der Verfassung eine Mehrheit von zwei Dritteln der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Ist die Verfassungsänderung auf eine Änderung der Artikel 62 und 63 gerichtet, so bedarf es zusätzlich einer Volksabstimmung.

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Informationen zur Volksabstimmung (PDF)
 

Gesetz über die Durchführung der Volksabstimmung nach Artikel 100 Satz 2 der Verfassung von Berlin am 17. September 2006 vom 25. Mai 2006
 

Achtes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin vom 25. Mai 2006
 

Gegenüberstellung der bisher geltenden und der - vorbehaltlich der Zustimmung in einer Volksabstimmung - geänderten Artikel 62 und 63 der Verfassung von Berlin
 

Stimmzettel (PDF)