Grafisches Symbol: angekreuzter Kreis Berliner Wahlen 2006

Informationen des Landeswahlleiters
zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und
zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie zur
Volksabstimmung über die Neuregelung von Volksbegehren
und Volksentscheid in der Verfassung von Berlin
am 17. September 2006

 

Hinweise für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Am 17. September 2006 werden die Bezirksverordnetenversammlungen in den 12 Berliner Bezirken gewählt. Zu dieser Wahl sind neben den Deutschen auch die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wahlberechtigt, die am Wahltag 16 Jahre oder älter sind.

Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger steht ein Merkblatt als PDF-Datei in folgenden Sprachen zur Verfügung:

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Merkblatt dänischdänisch

Merkblatt deutschdeutsch

Merkblatt englischenglisch

Merkblatt estnischestnisch

Merkblatt finnischfinnisch

Merkblatt französischfranzösisch

Merkblatt griechischgriechisch

Merkblatt italienischitalienisch

Merkblatt lettischlettisch

Merkblatt litauischlitauisch

Merkblatt niederländischniederländisch

Merkblatt polnischpolnisch

Merkblatt portugiesischportugiesisch

Merkblatt schwedischschwedisch

Merkblatt slowakischslowakisch

Merkblatt slowenischslowenisch

Merkblatt spanischspanisch

Merkblatt tschechischtschechisch

Merkblatt ungarischungarisch

Wie alle übrigen Wahlberechtigten erhalten die ausländischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zwischen dem 2. August 2006 und dem 16. August 2006 eine Wahlbenachrichtigung, mit der sie über die Adresse ihres Wahllokales informiert werden. Zur Wahl ist die Benachrichtigung und ein Identitätsausweis mit Lichtbild oder Reisepass mitzubringen. Wer am Wahltag verhindert ist, die Stimme abzugeben, kann brieflich wählen. Hierzu ist rechtzeitig ein Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen zu stellen. Ein Antragsvordruck ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist im zuständigen Bezirkswahlamt abzugeben oder dorthin in einem ausreichend frankiertem Umschlag zu senden. Der Wahlbrief muss spätestens am 17. September 2006, 18.00 Uhr, in dem zuständigen Bezirkswahlamt vorliegen. Auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung kann gewählt werden. Wo sich das Wahllokal befindet, kann in diesem Fall telefonisch beim Bezirkswahlamt erfragt werden. Für weitere Fragen zur Wahl stehen ebenfalls das Bezirkswahlamt oder die Geschäftsstelle des Landeswahlleiters gern zur Verfügung.

Anschriften der Bezirkswahlämter und der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters