Pressemitteilung W51/06 vom 15. September 2006
Wer die Wahlbenachrichtigung für die Berliner Wahlen und die Volksabstimmung am
Die Stimmzettel werden in den Wahlräumen an diejenigen Wahlberechtigten ausgegeben, die sich mit ihrem Personalausweis oder mit einem anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis ausweisen können. Ein solcher Ausweis ist auf jeden Fall erforderlich, damit man wählen darf - ob mit Wahlbenachrichtigung oder ohne.
Der Berliner Landeswahlleiter, Andreas Schmidt von Puskás: "Mit der Wahlbenachrichtigung geht die Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal allerdings einfacher und schneller".
© Statistisches Landesamt Berlin 2006,
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.
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