Grafisches Symbol: angekreuzter Kreis Berliner Wahlen 2006

Pressemitteilungen des Landeswahlleiters
zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und
zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie zur
Volksabstimmung über die Neuregelung von Volksbegehren
und Volksentscheid in der Verfassung von Berlin
am 17. September 2006

 

Pressemitteilung W51/06 vom 15. September 2006

Wahlbenachrichtigung verlegt - was tun?

Der Landeswahlleiter teilt mit:

Wer die Wahlbenachrichtigung für die Berliner Wahlen und die Volksabstimmung am 17. September 2006 nicht mehr findet oder vergisst, sie ins Wahllokal mitzunehmen, kann trotzdem wählen.

Die Stimmzettel werden in den Wahlräumen an diejenigen Wahlberechtigten ausgegeben, die sich mit ihrem Personalausweis oder mit einem anderen mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis ausweisen können. Ein solcher Ausweis ist auf jeden Fall erforderlich, damit man wählen darf - ob mit Wahlbenachrichtigung oder ohne.

Der Berliner Landeswahlleiter, Andreas Schmidt von Puskás: "Mit der Wahlbenachrichtigung geht die Ausgabe der Stimmzettel im Wahllokal allerdings einfacher und schneller".

 

©  Statistisches Landesamt Berlin 2006,
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.