Grafisches Symbol: angekreuzter Kreis Berliner Wahlen 2006

Pressemitteilungen des Landeswahlleiters
zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und
zu den Bezirksverordnetenversammlungen sowie zur
Volksabstimmung über die Neuregelung von Volksbegehren
und Volksentscheid in der Verfassung von Berlin
am 17. September 2006

 

Pressemitteilung W30/06 vom 21. August 2006

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten - was tun?

Der Landeswahlleiter teilt mit:

Bis zum 17. August 2006 wurden alle Wahlbenachrichtigungen für die Berliner Wahlen und die Volksabstimmung am 17. September 2006 zugestellt. Berliner Wahlberechtigte, die keinen Brief erhalten haben, sollten bei ihrem Bezirkswahlamt Einblick ins Wahlverzeichnis nehmen. Die Berliner Bezirkswahlämter haben Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Nur wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist, kann wählen.

Wer nicht im Wahlverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen. Das ist noch bis Freitag, den 1. September 2006 möglich.

Der Berliner Landeswahlleiter, Andreas Schmidt von Puskás, empfiehlt allen, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sich durch den Einblick ins Wahlverzeichnis ihres Wahlrechts zu versichern.

Der Landeswahlleiter weiter: "Wer seine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sie jetzt aber nicht mehr findet, kann getrost den Wahltag abwarten. Denn die Wahlbenachrichtigung ist hilfreich fürs Wählen, muss aber nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Vorlage eines mit einem Lichtbild versehenden amtlichen Ausweises reicht aus."

 

©  Statistisches Landesamt Berlin 2006,
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.