Pressemitteilung W29/06 vom 15. August 2006
An den Berliner Wahlen und der Volksabstimmung am 17. September 2006 können auch Personen teilnehmen, die nicht oder nicht durchgängig im Melderegister verzeichnet sind. Wer keinen festen Wohnsitz hat oder nur vorübergehend nicht in einem Melderegister eingetragen ist, muss, um wählen zu können, einen Antrag zur Aufnahme ins Wahlverzeichnis stellen.
Voraussetzung dafür ist, dass sich diese Personen durch einen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis ausweisen können, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen, in keinem Melderegister innerhalb oder außerhalb Berlins verzeichnet sind und sich seit dem 17. Juni 2006 überwiegend in Berlin aufhalten.
Der Antrag auf Eintragung in das Wahlverzeichnis muss bis zum Freitag, dem 1. September 2006, 18.00 Uhr, bei dem Wahlamt des Bezirkes gestellt werden, in dem die nicht gemeldete Person in der Nacht vom Sonnabend, dem 12. August 2006, zum Sonntag, dem 13. August 2006, übernachtet hat. Das Antragsformular ist bei den Bezirkswahlämtern erhältlich.
Der Berliner Landeswahlleiter, Andreas Schmidt von Puskás: "Nur wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist, kann an den Wahlen und der Volksabstimmung am 17. September 2006 teilnehmen."
© Statistisches Landesamt Berlin 2006,
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