Zusammen mit den Berliner Wahlen und der Volksabstimmung am 17. September 2006 wird im Bezirk Lichtenberg ein Bürgerentscheid durchgeführt.
Rechtsgrundlage für den Bürgerentscheid sind die §§ 45 bis 47 des Bezirksverwaltungsgesetzes.
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Amtliche Mitteilung (PDF)
Stimmzettel (PDF)
Niederschrift für die Urnenwahl in Lichtenberg (PDF)
Niederschrift für die Briefwahl in Lichtenberg (PDF)
Schnellmeldung für den Bürgerentscheid (PDF)
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