Ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines kann bis zum 15. September 2006, 18.00 Uhr, gestellt werden. Wahlberechtigte außerhalb der Stadt, insbesondere im Ausland, sollten bei der Antragstellung allerdings die Laufzeiten der Post berücksichtigen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum Sonntag, den 17. September 2006, 18.00 Uhr, beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.
Wählerinnen und Wähler, die mit Brief wählen, haben für die Wahrung des Wahlgeheimnisses und der Wahlfreiheit in ihrem persönlichen Bereich selbst Sorge zu tragen.
ACHTUNG!
Bei Erteilung eines Wahlscheines wird hinter Ihrem Namen im Wahlverzeichnis ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie nur noch unter Vorlage des Wahlscheines entweder per Brief oder in einem Wahlraum Ihres Wahlkreises wählen.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 - 108d des Strafgesetzbuches).
Es ist unzulässig, den Wahlscheinantrag für eine/n andere/n zu stellen! Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. Auf den vorstehenden allgemeinen Hinweis wird verwiesen.
Sie können direkt vor Ort in einer für Sie zuständigen Briefwahlstelle brieflich wählen. Dazu sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mitbringen. Die Öffnungszeiten, Adressen und Telefonnummern der Briefwahlstellen Ihres Bezirkes finden Sie in der folgenden Liste.
Übersicht über alle Briefwahlstellen
| Charlottenburg-Wilmersdorf | Pankow |
| Friedrichshain-Kreuzberg | Reinickendorf |
| Lichtenberg | Spandau |
| Marzahn-Hellersdorf | Steglitz-Zehlendorf |
| Mitte | Tempelhof-Schöneberg |
| Neukölln | Treptow-Köpenick |
Das ist zu tun:
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Briefwahlantrag (PDF)
Der elektronische Briefwahlantrag steht jetzt nicht mehr zur Verfügung. Sie können aber durch eine E-Mail direkt an Ihr Bezirkswahlamt Briefwahlunterlagen weiterhin elektronisch beantragen. Der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:
Außerdem sollten Sie die Wahlbezirks- und Wahlverz.Nr., die auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte - sofern vorhanden - steht, angeben.
Die E-Mail-Adresse Ihres Bezirks finden Sie hier:
| Charlottenburg-Wilmersdorf | Pankow |
| Friedrichshain-Kreuzberg | Reinickendorf |
| Lichtenberg | Spandau |
| Marzahn-Hellersdorf | Steglitz-Zehlendorf |
| Mitte | Tempelhof-Schöneberg |
| Neukölln | Treptow-Köpenick |
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