
Statistischer Bericht B VII 2
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Erläuterungen zur repräsentativen Wahlstatistik
Mit der repräsentativen Wahlstatistik wird die Wahlbeteiligung einerseits und die
Stimmabgabe der Wahlberechtigten andererseits nach Geschlecht und Altersgruppen im Wege der Stichprobe
untersucht.
Die Wahlbeteiligung der männlichen und weiblichen Wahlberechtigten und
Wähler wird in den Stichprobenstimmbezirken nach folgenden zehn Geburtsjahrgruppen aus dem Wählerverzeichnis
ausgezählt, die den in Klammern angegebenen Altersgruppen ungefähr entsprechen:
Geburtsjahrgruppen Altersgruppen
1991 - 1993 (18 - 20)
1987 - 1990 (21 - 24)
1982 - 1986 (25 - 29)
1977 - 1981 (30 - 34)
1972 - 1976 (35 - 39)
1967 - 1971 (40 - 44)
1962 - 1966 (45 - 49)
1952 - 1961 (50 - 59)
1942 - 1951 (60 - 69)
1941 und früher (70 und älter)
Die Untersuchung der Stimmabgabe der Männer und Frauen für die einzelnen Parteien geschieht für folgende fünf Geburtsjahr- bzw. Altersgruppen ( ungefähres Alter):
Geburtsjahrgruppen Altersgruppen
1987 - 1993 (18 - 24)
1977 - 1986 (25 - 34)
1967 - 1976 (35 - 44)
1952 - 1966 (45 - 59)
1951 und früher (60 und älter)
In Berlin gibt es
100 Urnenstimmbezirke sowie 27 Briefwahlbezirke, die so
ausgewählt sind, dass sie einen repräsentativen Querschnitt für das Land Berlin darstellen.
Rechtsgrundlage für die Durchführung ist das Gesetz über die allgemeine und die repräsentative
Wahlstatistik (Wahlstatistikgesetz - WStatG). Dieses schreibt im Wesentlichen das bewährte Verfahren rechtsverbindlich
fest und gewährleistet die Wahrung des Wahlgeheimnisses bei den Erhebungen.
Unter anderem sind folgende Maßnahmen für die Wahrung des Wahlgeheimnisses angeordnet:
Die Wahlberechtigten der repräsentativen Stimmbezirke werden unter anderem durch ein Bekanntmachungsplakat und Auslage
eines
Faltblatts der
Landeswahlleiterin im Wahllokal, Zusendung eines Merkblatts mit den Briefwahlunterlagen und persönliche Beantwortung
von Fragen im Wahllokal informiert.
Die Stimmzettel sind in den Stichprobenstimmbezirken mit einem Unterscheidungsaufdruck
(siehe Muster)
versehen, der unverschlüsselt ist, um Missverständnisse bei den Wählern über den Zweck der Kennzeichnung
auszuschließen.