
Für die Zustimmung zum Volksbegehren muss dieser Bogen oder diese Liste ausgefüllt, unterschrieben und so rechtzeitig an ein
Bezirksamt
übermittelt werden, dass er dort vor dem Ende der Eintragungsfrist, also bis Freitag, dem
Unterschriftsbogen (für eine Eintragung)
PDF
Unterschriftsliste (für die Eintragung von bis zu fünf Stimmberechtigten)
PDF